Verwaltungsgerichtshof 83/12/0057

83/12/0057Verwaltungsgerichtshof30.04.1984

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/12/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1983120057.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.260, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.