Verwaltungsgerichtshof 83/11/0296

83/11/0296Verwaltungsgerichtshof26.04.1985

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/11/0296

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1983110296.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge auf Zuerkennung von Verfahrenskosten werden abgewiesen.

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