Verwaltungsgerichtshof 83/11/0189

83/11/0189Verwaltungsgerichtshof05.12.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/11/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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