Verwaltungsgerichtshof 83/11/0168

83/11/0168Verwaltungsgerichtshof23.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/11/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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