Verwaltungsgerichtshof 83/10/0285

83/10/0285Verwaltungsgerichtshof06.07.1987

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/10/0285

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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