Verwaltungsgerichtshof 83/08/0119

83/08/0119Verwaltungsgerichtshof22.10.1987

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/08/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1983080119.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Anstalt hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Gegenschrift der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wird zurückgewiesen.

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