Verwaltungsgerichtshof 83/08/0118

83/08/0118Verwaltungsgerichtshof13.12.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/08/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für soziale Verwaltung) Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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