Verwaltungsgerichtshof 83/08/0015

83/08/0015Verwaltungsgerichtshof01.06.1983

Regest

Existenzgefährdung Prognose Rechtsverletzung sonstige Fälle Umsatz Umsatzrückgang Prognosen in Stadtrandgebieten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/08/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1983080015.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen:

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.500, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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