Verwaltungsgerichtshof 83/08/0012

83/08/0012Verwaltungsgerichtshof20.12.1984

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit Grundsatz der Unbeschränktheit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/08/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.