Verwaltungsgerichtshof 83/07/0348

83/07/0348Verwaltungsgerichtshof19.06.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0348

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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