Verwaltungsgerichtshof 83/07/0340

83/07/0340Verwaltungsgerichtshof20.03.1984

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0340

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1984

Spruch

Der Spruchpunkt 1.) des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S8.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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