Verwaltungsgerichtshof 83/07/0338

83/07/0338Verwaltungsgerichtshof12.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0338

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.820,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.