Verwaltungsgerichtshof 83/07/0330

83/07/0330Verwaltungsgerichtshof29.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0330

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in Höhe von insgesamt S 2.400,-- und den mitbeteiligten Parteien in der Höhe von insgesamt S 8.500,-- zu ersetzen.

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