Verwaltungsgerichtshof 83/07/0319

83/07/0319Verwaltungsgerichtshof17.04.1984

Regest

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0319

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.