Verwaltungsgerichtshof 83/07/0273

83/07/0273Verwaltungsgerichtshof10.04.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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