Verwaltungsgerichtshof 83/07/0271

83/07/0271Verwaltungsgerichtshof13.12.1983

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1983

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird zum Teil abgewiesen, zum Teil zurückgewiesen.

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