Verwaltungsgerichtshof 83/07/0266

83/07/0266Verwaltungsgerichtshof13.12.1983

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1983

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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