Verwaltungsgerichtshof 83/07/0231

83/07/0231Verwaltungsgerichtshof29.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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