Verwaltungsgerichtshof 83/07/0228

83/07/0228Verwaltungsgerichtshof25.02.1988

Regest

Befangenheit von Sachverständigen Einfluß auf die Sachentscheidung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.845,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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