Verwaltungsgerichtshof 83/07/0201

83/07/0201Verwaltungsgerichtshof18.10.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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