Verwaltungsgerichtshof 83/07/0175

83/07/0175Verwaltungsgerichtshof23.02.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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