Verwaltungsgerichtshof 83/07/0138

83/07/0138Verwaltungsgerichtshof20.09.1983

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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