Verwaltungsgerichtshof 83/07/0131

83/07/0131Verwaltungsgerichtshof18.09.1987

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Spruch und Begründung "zu einem anderen Bescheid" Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Substitution Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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