Verwaltungsgerichtshof 83/07/0128

83/07/0128Verwaltungsgerichtshof18.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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