Verwaltungsgerichtshof 83/07/0124

83/07/0124Verwaltungsgerichtshof18.02.1986

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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