Verwaltungsgerichtshof 83/07/0075

83/07/0075Verwaltungsgerichtshof29.11.1983

Regest

Anfrage gemäß VwGG §41 Abs1 und Parteiengehör durch den VwGH

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.