Verwaltungsgerichtshof 83/07/0067

83/07/0067Verwaltungsgerichtshof05.07.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.453,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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