Verwaltungsgerichtshof 83/07/0066

83/07/0066Verwaltungsgerichtshof10.05.1983

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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