Verwaltungsgerichtshof 83/07/0059

83/07/0059Verwaltungsgerichtshof08.05.1984

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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