Verwaltungsgerichtshof 83/07/0040

83/07/0040Verwaltungsgerichtshof08.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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