Verwaltungsgerichtshof 83/07/0036

83/07/0036Verwaltungsgerichtshof21.06.1983

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1983

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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