Verwaltungsgerichtshof 83/07/0032

83/07/0032Verwaltungsgerichtshof31.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 8.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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