Verwaltungsgerichtshof 83/07/0026

83/07/0026Verwaltungsgerichtshof14.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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