Verwaltungsgerichtshof 83/07/0004

83/07/0004Verwaltungsgerichtshof12.04.1983

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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