Verwaltungsgerichtshof 83/06/0193

83/06/0193Verwaltungsgerichtshof04.07.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/06/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1983060193.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von je S 1.380,-- (insgesamt S 2.760,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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