Verwaltungsgerichtshof 83/06/0144

83/06/0144Verwaltungsgerichtshof13.12.1984

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/06/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1983060144.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.435,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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