Verwaltungsgerichtshof 83/06/0114

83/06/0114Verwaltungsgerichtshof15.12.1983

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/06/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- sowie den mitbeteiligten Parteien R und M M Aufwendungen in der Höhe von S 8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren dieser mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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