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83/06/0088•Verwaltungsgerichtshof 83/06/0088
83/06/0088Verwaltungsgerichtshof03.11.1983
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Parteiengehör Sachverständigengutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 18.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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