Verwaltungsgerichtshof 83/06/0055

83/06/0055Verwaltungsgerichtshof26.05.1983

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/06/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- und der Erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S3.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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