Verwaltungsgerichtshof 83/06/0053

83/06/0053Verwaltungsgerichtshof06.12.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/06/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1983060053.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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