Verwaltungsgerichtshof 83/06/0050

83/06/0050Verwaltungsgerichtshof17.01.1985

Regest

Auflagen BauRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/06/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.