Verwaltungsgerichtshof 83/05/0220

83/05/0220Verwaltungsgerichtshof10.04.1984

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Baubewilligung BauRallg6 Auflagen BauRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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