Verwaltungsgerichtshof 83/05/0202

83/05/0202Verwaltungsgerichtshof20.03.1984

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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