Verwaltungsgerichtshof 83/05/0198

83/05/0198Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1983050198.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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