Verwaltungsgerichtshof 83/05/0193

83/05/0193Verwaltungsgerichtshof30.09.1986

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1983050193.X00

Spruch

Punkt 1. des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; hingegen wird die Beschwerde hinsichtlich der Punkte 2. und 3. des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.070, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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