Verwaltungsgerichtshof 83/05/0187

83/05/0187Verwaltungsgerichtshof10.04.1984

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verfahrensbestimmungen Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1983050187.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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