Verwaltungsgerichtshof 83/05/0177

83/05/0177Verwaltungsgerichtshof20.03.1984

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1983050177.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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