Verwaltungsgerichtshof 83/05/0137

83/05/0137Verwaltungsgerichtshof20.03.1984

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Inhalt der Berufungsentscheidung Spruch und Begründung Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Baubewilligung BauRallg6 Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 9.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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