Verwaltungsgerichtshof 83/05/0127

83/05/0127Verwaltungsgerichtshof29.11.1983

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Auflagen BauRallg7 Behörden Vorstellung BauRallg2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1983050127.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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