Verwaltungsgerichtshof 83/05/0122

83/05/0122Verwaltungsgerichtshof29.11.1983

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Gemeinde Obritzberg-Rust hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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